ARGEFA-Consulting GmbH Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management, Monheim am Rhein, Maria-Montessori-Straße 7, 40789 Monheim am Rhein.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden ARGEFA-Consulting e.K. Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management am 30.12.2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
ARGEFA-Consulting GmbH Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management, Monheim am Rhein, Maria-Montessori-Straße 7, 40789 Monheim am Rhein.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 und des Zustimmungsbeschlusses des Alleingesellschafters vom 23.12.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma ARGEFA-Consulting e.K. Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management mit Sitz in Düsseldorf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARGEFA-Consulting GmbH Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management, Monheim am Rhein, Maria-Montessori-Straße 7, 40789 Monheim am Rhein.Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Maria-Montessori-Straße 7, 40789 Monheim am Rhein. 45.000,00 EUR.
ARGEFA-Consulting GmbH Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management, Düsseldorf (Maria-Montessori-Straße 7, 40789 Monheim am Rhein). Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Monheim beschlossen.
ARGEFA-Consulting GmbH Unternehmensberatung, Arbeitssicherheit und Gefahrgut-Management, Düsseldorf (Heerdter Lohweg 87, 40549 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2006. Gegenstand: Die Unternehmensberatung im Bereich Arbeitssicherheit, Personal und Gefahrgut, Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter, Erstellung von Schwachstellen und Gefährdungsanalysen, Prävention im Gesundheitsschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Baumann, Georg, Monheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.