ARGO ELEKTROTECHNIK Artur Godonczuk GmbH, Hamburg, Prinzenweg 1, 22119 Hamburg. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Godonczuk, Artur, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; unter der Firma Artur Godonczuk Elektrotechnik e. K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 112365) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.11.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
ARGO ELEKTROTECHNIK "Zweite" Artur Godonczuk GmbH, Hamburg, Prinzenweg 1, 22119 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: ARGO ELEKTROTECHNIK Artur Godonczuk GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2010 mit der ARGO ELEKTROTECHNIK Artur Godonczuk Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 113371) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARGO ELEKTROTECHNIK "Zweite" Artur Godonczuk GmbH, Hamburg, Prinzenweg 1, 22119 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2010. Geschäftsanschrift: Prinzenweg 1, 22119 Hamburg. Gegenstand: der Handel mit Elektrogeräten - ausgenommen erlaubnispflichtiger Geräte - sowie das Elektrotechnikerhandwerk und Dienstleistungen aller Art, insbesondere Hausmeistertätigkeiten, Trockenbau, Kernbohr- und Brandschutztechnik u.a.; ausgenommen sind andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung als das Elektrotechnikhandwerk. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Godonczuk, Artur, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Godonczuk, Artur, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; unter der Firma Artur Godonczuk Elektrotechnik e. K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 112365) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.11.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.12.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.