ARIA GmbH, Neuss, Görlitzer Str. 6, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
ARIA GmbH, Neuss, Görlitzer Str. 6, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
ARIA GmbH, Neuss, Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Görlitzer Str. 6, 41460 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Nazar Ali, Mohamed Raoelh, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Raja, Aurangzeb Akram, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
ARIA GmbH, Neuss, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen. Bestellt als Geschäftsführer: Raja, Aurangzeb Akram, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mishra, Aditya, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
ARIA GmbH, Neuss, Breslauer Straße 6, 41460 Neuss.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. Dezember 2009. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 6, 41460 Neuss. Gegenstand: Handeln und Exportieren von Textilien und Kunststoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Mishra, Aditya, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.