ARNO GmbH Unternehmen zur Entwicklung & Herstellung von Präsentationssystemen, Wolfschlugen, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Rothmeier, Steffen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Arnholdt, Frank, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Thüringer, Andreas, Köngen, * ‒.‒.‒‒.
ARNO GmbH Unternehmen zur Entwicklung & Herstellung von Präsentationssystemen, Wolfschlugen, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Sodann hat die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 5 (Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Geschäftsanteile) und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 3.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 3.000.000,00 EUR.
ARNO GmbH Unternehmen zur Entwicklung & Herstellung von Präsentationssystemen, Wolfschlugen, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ARNO Shop Services GmbH", Wolfschlugen (Amtsgericht Stuttgart HRB 720780) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARNO GmbH Unternehmen zur Entwicklung & Herstellung von Präsentationssystemen, Wolfschlugen, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ARNO interactive GmbH", Wolfschlugen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225865) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARNO GmbH Unternehmen zur Entwicklung & Herstellung von Präsentationssystemen, Wolfschlugen, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Prokura erloschen: Wohlfarth, Michael, Gerlingen, * ‒.‒.‒‒.
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