HRB 19049 FF: ARQUIMEA GmbH, Frankfurt (Oder), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder). Prokura: 1. Tejada, Ferran Reinaldo, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 29654: Railway Engineering Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35, 45473 Mülheim an der Ruhr. Der Sitz ist nach Frankfurt (Oder) (jetzt Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19049 FF) verlegt. Geschäftsanschrift: Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder).
HRB 19049 FF: ARQUIMEA GmbH, Frankfurt (Oder), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder). Name der Firma: ARQUIMEA GmbH; Sitz der Firma: Frankfurt (Oder); Geschäftsanschrift: Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder); Gegenstand: Elektroinstallation und Instandhaltung für Hochspannung und Niederspannung sowie die Durchführung von Arbeitnehmerüberlassungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Meseguer, Juan Adrian Jornet, * ‒.‒.‒‒, Alicante (Spanien); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.05.2017, zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.07.2019. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 ist der Sitz der Gesellschaft von Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 29654) nach Frankfurt (Oder) verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Nummer 1 (hinsichtlich Firma und Sitz). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ARQUIMEA DEUTSCHLAND GmbH mit Sitz in Frankfurt (Oder), Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14650 FF, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 06.06.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird