HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zeus CMBS Finance Limited (Gesellschaftsregisterbehörde in Dublin/Irland No. 538105) am 29.10.2016 wirksam worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13. Juni 2016 auf die Zeus CMBS Finance Limited mit Sitz in Dublin, Irland, eingetragen im irischen Gesellschaftsregister der Gesellschaftsregisterbehörde in Dublin, Irland, unter der Nummer 538105, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden irischen Rechts erfüllt sind.
HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß §122 UmwG einen Verschmelzungsvertrag eingereicht.1. Verschmelzungsplan: Der Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 632 / 2016 5 vom 13. Juni 2016 des Notars Dr. Bernhard Schütz, Frankfurt am Main) am 13. Juni 2016 beim Handelsregister eingereicht. 2. Beteiligte Gesellschaften: a) Übertragende Gesellschaft: ARRF Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, Deutschland und geschäftsansässig Holzdamm 28-3 2, 20099 Hamburg, Deutschland; b) Übernehmende Gesellschaft: Zeus CMBS Finance Limited mit Sitz in Dublin, Irland, eine der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbare Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach irischem Recht (private company limited by shares) und geschäftsansässig 3rd Floor Kilmore House, Spencer Dock, Park Lane, Dublin 1, Ireland. 3. Register der beteiligten Gesellschaften: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92204. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im irischen Gesellschaftsregister der Gesellschaftsregisterbehörde (Companies Registration Office) unter 538105.4. Gläubiger und Minderheitsgesellschafter: a) Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen ARRF Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigem der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derARRF Deutschland GmbH, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg / Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. c) Obgleich nicht davon auszugehen ist, dass den Gläubigem von Zeus durch die Verschmelzung Nachteile entstehen werden, sind die Gläubiger von Zeus nach Regulation 15 der lrish Regulations berechtigt, von dem Irischen Gericht angehört zu werden, bevor der Abschließende Beschluss des Gerichts ergeht.Gemäß den Irish Regulations wird dem irischen Gesellschaftsregister (Irish Companies Registration Office) der Verschmelzungsplan angezeigt und bestimmte sonstige Informationen erteilt und wird in zwei irischen überregionalen Zeitungen mindestens einen Monat vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterin von Zeus über die Zustimmung zur Verschmelzung eine Anzeige veröffentlicht.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: Zeus CMBS Finance Limited, 3rd Floor Kilmore House,Spencer Dock Park Lane, Dublin 1 / Ireland
HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Retail Fund Deutschland Discounter GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 94790) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Retail Fund Deutschland Objekt Neuss GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94855) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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