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ARRF Deutschland GmbH, Hamburg (HRB 92204) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Holzdamm 28 - 32
20099 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Oberbaumbrücke 1, 20457 Hamburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 92204
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ARRF Deutschland GmbH aus Hamburg war im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 92204 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ARRF Deutschland GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Die ARRF Deutschland GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Registermeldungen 11

Calendar 14.11.2016
Löschung

HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zeus CMBS Finance Limited (Gesellschaftsregisterbehörde in Dublin/Irland No. 538105) am 29.10.2016 wirksam worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 20.09.2016
Veränderung

HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13. Juni 2016 auf die Zeus CMBS Finance Limited mit Sitz in Dublin, Irland, eingetragen im irischen Gesellschaftsregister der Gesellschaftsregisterbehörde in Dublin, Irland, unter der Nummer 538105, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden irischen Rechts erfüllt sind.

Calendar 15.06.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß §122 UmwG einen Verschmelzungsvertrag eingereicht.1. Verschmelzungsplan: Der Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 632 / 2016 5 vom 13. Juni 2016 des Notars Dr. Bernhard Schütz, Frankfurt am Main) am 13. Juni 2016 beim Handelsregister eingereicht. 2. Beteiligte Gesellschaften: a) Übertragende Gesellschaft: ARRF Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, Deutschland und geschäftsansässig Holzdamm 28-3 2, 20099 Hamburg, Deutschland; b) Übernehmende Gesellschaft: Zeus CMBS Finance Limited mit Sitz in Dublin, Irland, eine der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbare Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach irischem Recht (private company limited by shares) und geschäftsansässig 3rd Floor Kilmore House, Spencer Dock, Park Lane, Dublin 1, Ireland. 3. Register der beteiligten Gesellschaften: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92204. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im irischen Gesellschaftsregister der Gesellschaftsregisterbehörde (Companies Registration Office) unter 538105.4. Gläubiger und Minderheitsgesellschafter: a) Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen ARRF Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigem der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derARRF Deutschland GmbH, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg / Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. c) Obgleich nicht davon auszugehen ist, dass den Gläubigem von Zeus durch die Verschmelzung Nachteile entstehen werden, sind die Gläubiger von Zeus nach Regulation 15 der lrish Regulations berechtigt, von dem Irischen Gericht angehört zu werden, bevor der Abschließende Beschluss des Gerichts ergeht.Gemäß den Irish Regulations wird dem irischen Gesellschaftsregister (Irish Companies Registration Office) der Verschmelzungsplan angezeigt und bestimmte sonstige Informationen erteilt und wird in zwei irischen überregionalen Zeitungen mindestens einen Monat vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterin von Zeus über die Zustimmung zur Verschmelzung eine Anzeige veröffentlicht.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: Zeus CMBS Finance Limited, 3rd Floor Kilmore House,Spencer Dock Park Lane, Dublin 1 / Ireland

Calendar 18.05.2016
Veränderung

HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Retail Fund Deutschland Discounter GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 94790) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 16.09.2015
Veränderung

HRB 92204: ARRF Deutschland GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Retail Fund Deutschland Objekt Neuss GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94855) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 6

14.11.2016
Registervorgang

Löschung 14.11.2016

15.06.2016
Entscheideränderung

Eintritt
a) Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen ARRF Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigem der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten
Persönlich haftender Gesellschafter

30.06.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Christian Bock
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Johannes Robert Schönfeldt
Geschäftsführer

03.03.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr John Ruane
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Carsten Wimmer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Bock
Geschäftsführer

03.05.2013
Firmenname geändert

alt:
Apollo-Redos Retail Fund Deutschland GmbH

neu:
ARRF Deutschland GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Oliver Herrmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Carsten Wimmer
Geschäftsführer

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