ARRK Design & Development GmbH, Gladenbach-Erdhausen, (Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach-Erdhausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG am 22.04.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARRK Design & Development GmbH, Gladenbach-Erdhausen, (Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach-Erdhausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG mit Sitz in Gladenbach-Erdhausen (Amtsgericht Marburg HRA 2503) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gladenbach-Erdhausen (Amtsgericht Marburg HRA 2503) am 20.05.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARRK Design & Development GmbH, Gladenbach-Erdhausen (Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach-Erdhausen). Einzelprokura: Reber, Michael, Bad Endbach, * ‒.‒.‒‒.