HRB 64905: ARTARIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 40547 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden ARTARIS Management GmbH & Co. KG am 06.08.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 64905: ARTARIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ARTARIS Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 21445) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARTARIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TYROS Holding Management GmbH mit Sitz in Arnsberg (AG Arnsberg, HRB 9260) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARTARIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Düsseldorf, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TYROS Holding Management GmbH in Arnsberg (AG Arnsberg HRB 9260) beschlossen. 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARTARIS Beteiligungsgesellschaft GmbH, Meerbusch, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 40547 Düsseldorf. Nach Sitzverlegung nunmehr Amtsgericht Düsseldorf ( HRB 64905 ) jetzt Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 75, 40547 Düsseldorf.
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