HRB 3429: ARTEMIS Services GmbH, Dillenburg, Von-Arnoldi-Straße 1, 35683 Dillenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lichtblick Kontaktlinsen Neunkirchen GmbH am 17.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3429: ARTEMIS Services GmbH, Dillenburg, Von-Arnoldi-Straße 1, 35683 Dillenburg. Der mit der ARTEMIS Versorgungszentrum Dillenburg GbR, Dillenburg am 17.12.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 18.07.2018 zum 31.07.2018 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lichtblick Kontaktlinsen Neunkirchen GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Siegen, HRB 9412) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3429: ARTEMIS Services GmbH, Dillenburg, Von-Arnoldi-Straße 1, 35683 Dillenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Schilling, Rüdiger, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3429: ARTEMIS Services GmbH, Dillenburg, Von-Arnoldi-Straße 1, 35683 Dillenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Jung, Ulrich, Eschenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3429:ARTEMIS Services GmbH, Dillenburg, Von-Arnoldi-Straße 1, 35683 Dillenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5, 14, 17, 19, 15 und 16 beschlossen.
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