HRB 13487: ARTES Design GmbH, Münster, Rudolf von Langen Str. 7, 48149 Münster. Der Sitz ist nach Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 242047 B) verlegt.
HRB 242047 B: ARTES Design GmbH, Berlin, Waisenstraße 30, 10179 Berlin. Firma: ARTES Design GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Waisenstraße 30, 10179 Berlin; Gegenstand: Die Übernahme der Komplementärstellung in der Sterling Art GmbH & Co. KG. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Wagner, Johannes Magnus, * ‒.‒.‒‒, Münster; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.10.2011 zuletzt geändert durch Beschluss vom 02.09.2013 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 ist der Sitz der Gesellschaft von Münster (Amtsgericht Münster, HRB 13487) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1 (Sitz) und Ziff. 2 (Gegenstand). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 03.11.2011
HRA 49168 B: WSP Wagner-Service-Partner GmbH & Co. KG, Berlin, Waisenstraße 30, 10179 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Waisenstraße 30, 10179 Berlin
HRA 49168 B: WSP Wagner-Service-Partner GmbH & Co. KG, Berlin, Linienstraße 65 a, 10119 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Wagner Beteiligungs GmbH, Münster (Amtsgericht Münster, HRB 17107); Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. ARTES Design GmbH
HRA 49168 B: WSP Wagner-Service-Partner GmbH & Co. KG, Berlin, Linienstraße 65 a, 10119 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs-und Übernahmevertrages vom 19.08.2015 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag ist das Einzelunternehmen Johannes Wagner Brands e.K. mit Hauptniederlassung in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg,HRA 49052 B) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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