ARUP Alu-Rohr und -Profil GmbH, Dortmund (Breisenbachstr. 87, 44357 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARUP Alu-Rohr und Profil GmbH (früher SADA Zwölfte GmbH) am 10.05.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ARUP Alu-Rohr und -Profil GmbH, Dortmund (Breisenbachstr. 87, 44357 Dortmund). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Aplienz, Norbert, Dülmen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.04.2005 mit der SADA Zwölfte GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 50982) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.