ARZT und COMPUTER GmbH, Solingen (Meistermannstr. 44, 42719 Solingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ARZT und COMPUTER, ALBIS Servicecenter Solingen, Matthias Kunde e.K. am 15.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ARZT und COMPUTER GmbH, Solingen (Meistermannstr. 44, 42719 Solingen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der ARZT und COMPUTER, ALBIS Nordrhein, Matthias Kunde e.K. (zukünftig ARZT und COMPUTER, ALBIS Servicecenter Solingen, Matthias Kunde e.K.) (Amtsgericht Wuppertal, HRA 18590) auftretenden Kaufmann Matthias Kunde übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.