13 |
c)
Die Förderung des öffentli-
chen Gesundheitswesens und
der Gesundheitspflege gemäß
§ 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgaben-
ordnung, die Bereitstellung
und Förderung von Einrich-
tungen und Maßnahmen der Be-
hindertenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 Abgabenordnung), so-
wie die Förderung des Wohl-
fahrtswesens nach § 52 Abs.
2 Nr. 9 Abgabenordnung und
die mildtätige Unterstüt-
zung hilfebedürftiger Person
i.S. von § 53 Ziffer 1 Abga-
beordnung. Der Satzungszweck
wird insbesondere verfolgt
durch das Betreiben von An-
geboten zur ambulanten und
stationären Beratung, Be-
treuung, Pflege, Behandlung
und Rehabilitation sowie
von Arbeits- und Beschäfti-
gungsangeboten für körper-
lich, geistig oder psychisch
kranke oder behinderte Men-
schen sowie für langzeitar-
beitslose Menschen, die auf-
grund von persönlichen De-
fiziten, schweren sozialen
Belastungssituationen, Dro-
gen- bzw. Alkoholmissbrauch
bzw. deutlich eingeschränk-
ten Schlüsselqualifikatio-
nen (Konzentration, Belast-
barkeit, Kommunikations-
und Sozialkompetenz) den An-
schluss an das Berufsleben
(sogenannte erster Arbeits-
markt) verloren haben oder
zu verlieren drohen und die
für ihre Eingliederung ne-
ben der Anleitung Integra-
tionsbegleitung, berufli-
che Qualifikation und flan-
kierende Maßnahmen benöti-
gen. Die Projekte zur Erlan-
gung des Satzungszweckes be-
stehen u.a. aus dem Betrieb
eines sozialtherapeutischen
Wohnheims für psychisch be-
hinderte Menschen, der Be-
treuung von psychisch behin-
derten Menschen im Rahmen
von ambulanten Maßnahmen,
dem Betrieb einer Tagestät-
te und von arbeitstherapeu-
tisch und sozialpädagogisch
ausgerichteten Beschäfti-
gungs-, Qualifizierungs- und
Betreuungseinrichtungen für
den unter Absatz 1 bestimm-
ten Personenkreis. Der Ver-
wirklichung des Satzungs-
zweckes dient auch die Um-
setzung von Projekten, die
zur Verbesserung der Chan-
cengleichheit sozial und ge-
sundheitlich benachteilig-
ter sowie von Ausgrenzung
bedrohter Menschen angelegt
sind und damit präventiv die
Förderung der seelischen Ge-
sundheit anstreben.
Die Gesellschaft kann zur
Verfolgung dieser Zwecke im
Rahmen der einschlägigen ge-
setzlichen Bestimmungen alle
Rechtsgeschäfte vornehmen,
die im Interesse der Gesell-
schaft liegen.
Der Zweck kann auch durch
die Zuwendung von Mitteln
an andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder juristi-
schen Personen des öffentli-
chen Rechts für die Verwirk-
lichung steuerbegünstigter
Zwecke verwirklicht werden.
Der Gesellschaftszweck wird
auch verwirklicht durch ein
planmäßiges Zusammenwirken
mit den nachfolgend benann-
ten steuerbegünstigten Kör-
perschaften, die die Voraus-
setzung der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Dieses Zusammen-
wirken erfolgt durch das Er-
bringen oder die Inanspruch-
nahme von Leistungen, durch
Nutzungsüberlassung oder
durch Lieferung zur Erfül-
lung des gemeinsamen Sat-
zungszwecks für folgende von
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von
der Körperschaftsteuer be-
freite Körperschaften
Arbeiter-Samariter-Bund
Deutschland e.V., Köln,
Arbeiter-Samariter-Bund Lan-
desverband Bremen e.V.,
ASB Ambulante Pflege gGmbH,
Bremen,
ASB Altenwohn- und Pflege-
zentrum gGmbH, Bremen,
ASB Soziale Hilfen gGmbH,
Bremen,
ASB Bildungszentrum Ritter-
hude gGmbH, Ritterhude,
ASB Rettungsdienst Bremen
gGmbH, Bremen,
ASB Kaisen-Stift gGmbH, Bre-
men,
ASB Migration und Integrati-
on gGmbH, Bremen
ASB Bremen Service gGmbH,
Bremen,
ASB Bremen Notrufdienste
gGmbH, Bremen
durch Dienste im Bereich Ca-
tering, Fahrdienste, Boden-
post und Hausmeisterdiens-
te sowie allgemeine Service-
leistungen von dort betreu-
ten Personen sowie der in-
terdisziplinäre Fachberatung
und das Vorhalten von Ein-
satzstellen für das Freiwil-
liges Soziales Jahr (FSJ)
oder vergleichbarer Program-
me für den Arbeiter-Samari-
ter-Bund Landesverband Bre-
men e.V. und Arbeiter-Sama-
riter-Bund Deutschland e.V.
Die Gesellschaft nimmt im
Zuge des Zusammenwirkens
Leistungen des Arbeiter-Sa-
mariter-Bundes Landesver-
band Bremen e.V. im Bereich
Buchhaltung, Controlling,
Haushaltsplanung, Jahresab-
schlussarbeiten, Personalab-
rechnung und Verwaltung, Ma-
nagementunterstützung und
bei der Bereitstellung von
Seminarräumen und sonstigen
Räumen in Anspruch.
Die Gesellschaft nimmt von
der ASB Bremen Service gGmbH
im Rahmen des Zusammenwir-
kens Dienste im Bereich Mar-
keting/Public Relations,
Fundraising, Spendenverwal-
tung, Projektentwicklung,
Ehrenamtler- und Mitglieder-
betreuung in Anspruch.
Die Richtlinien des Arbei-
ter-Samariter-Bund Deutsch-
land e.V. und die Satzungen
des Vereins Arbeiter-Samari-
ter-Bund Landesverband e.V.
in ihrer jeweils geltenden
Fas-sung sind von der Ge-
sellschaft als unechte Sat-
zungsbestandteile in allen
Tätigkeits- und Organisati-
onsbereichen zu beachten. |
|
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt
die Gesellschaft allein.
Ist ein Geschäftsführer be-
stellt, so vertritt er die Ge-
sellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsfüh-
rer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen, befreit
werden.
b)
Geschäftsführer:
7.
Higgen, Anne, * ‒.‒.‒‒, Ol-
denburg
Geschäftsführer:
8.
Post, Karsten, * ‒.‒.‒‒,
Thedinghausen |
|
a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
01.12.2023 wurde der Gegen-
stand des Unternehmens er-
gänzt, sowie der Gesell-
schaftsvertrag in § 2 (Gegen-
stand des Unternehmens) und §
5 (Geschäftsführung) geändert. |
a)
09.10.2024
Kwiatkowski |
12 |
a)
ASB Seelische Gesundheit
gGmbH
c)
Die Förderung des öffentli-
chen Gesundheitswesens und
der Gesundheitspflege gemäß
§ 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgaben-
ordnung, die Bereitstellung
und Förderung von Einrich-
tungen und Maßnahmen der Be-
hindertenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 Abgabenordnung), so-
wie die Förderung des Wohl-
fahrtswesens nach § 52 Abs.
2 Nr. 9 Abgabenordnung und
die mildtätige Unterstüt-
zung hilfebedürftiger Person
i.S. von § 53 Ziffer 1 Abga-
beordnung. Der Satzungszweck
wird insbesondere verfolgt
durch das Betreiben von An-
geboten zur ambulanten und
stationären Beratung, Be-
treuung, Pflege, Behandlung
und Rehabilitation sowie
von Arbeits- und Beschäfti-
gungsangeboten für körper-
lich, geistig oder psychisch
kranke oder behinderte Men-
schen sowie für langzeitar-
beitslose Menschen, die auf-
grund von persönlichen De-
fiziten, schweren sozialen
Belastungssituationen, Dro-
gen- bzw. Alkoholmissbrauch
bzw. deutlich eingeschränk-
ten Schlüsselqualifikatio-
nen (Konzentration, Belast-
barkeit, Kommunikations-
und Sozialkompetenz) den An-
schluss an das Berufsleben
(sogenannte erster Arbeits-
markt) verloren haben oder
zu verlieren drohen und die
für ihre Eingliederung ne-
ben der Anleitung Integra-
tionsbegleitung, berufli-
che Qualifikation und flan-
kierende Maßnahmen benöti-
gen. Die Projekte zur Erlan-
gung des Satzungszweckes be-
stehen u.a. aus dem Betrieb
eines sozialtherapeutischen
Wohnheims für psychisch be-
hinderte Menschen, der Be-
treuung von psychisch behin-
derten Menschen im Rahmen
von ambulanten Maßnahmen,
dem Betrieb einer Tagestät-
te und von arbeitstherapeu-
tisch und sozialpädagogisch
ausgerichteten Beschäfti-
gungs-, Qualifizierungs- und
Betreuungseinrichtungen für
den unter Absatz 1 bestimm-
ten Personenkreis. Der Ver-
wirklichung des Satzungs-
zweckes dient auch die Um-
setzung von Projekten, die
zur Verbesserung der Chan-
cengleichheit sozial und ge-
sundheitlich benachteilig-
ter sowie von Ausgrenzung
bedrohter Menschen angelegt
sind und damit präventiv die
Förderung der seelischen Ge-
sundheit anstreben.
Die Gesellschaft kann zur
Verfolgung dieser Zwecke im
Rahmen der einschlägigen ge-
setzlichen Bestimmungen alle
Rechtsgeschäfte vornehmen,
die im Interesse der Gesell-
schaft liegen.
Der Zweck kann auch durch
die Zuwendung von Mitteln
an andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder juristi-
schen Personen des öffentli-
chen Rechts für die Verwirk-
lichung steuerbegünstigter
Zwecke verwirklicht werden.
Der Gesellschaftszweck wird
auch verwirklicht durch ein
planmäßiges Zusammenwirken
mit den nachfolgend benann-
ten steuerbegünstigten Kör-
perschaften, die die Voraus-
setzung der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Dieses Zusammen-
wirken erfolgt durch das Er-
bringen oder die Inanspruch-
nahme von Leistungen, durch
Nutzungsüberlassung oder
durch Lieferung zur Erfül-
lung des gemeinsamen Sat-
zungszwecks für folgende von
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von
der Körperschaftsteuer be-
freite Körperschaften
Arbeiter-Samariter-Bund
Deutschland e.V., Köln,
Arbeiter-Samariter-Bund Lan-
desverband Bremen e.V.,
ASB Ambulante Pflege gGmbH,
Bremen,
ASB Altenwohn- und Pflege-
zentrum gGmbH, Bremen,
ASB Soziale Hilfen gGmbH,
Bremen,
ASB Bildungszentrum Ritter-
hude gGmbH, Ritterhude,
ASB Rettungsdienst Bremen
gGmbH, Bremen,
ASB Kaisen-Stift gGmbH, Bre-
men,
ASB Migration und Integrati-
on gGmbH, Bremen
ASB Bremen Service gGmbH,
Bremen,
ASB Bremen Notrufdienste
gGmbH, Bremen
durch Dienste im Bereich Ca-
tering, Fahrdienste, Boden-
post und Hausmeisterdiens-
te sowie allgemeine Service-
leistungen von dort betreu-
ten Personen sowie der in-
terdisziplinäre Fachberatung
und das Vorhalten von Ein-
satzstellen für das Freiwil-
liges Soziales Jahr (FSJ)
oder vergleichbarer Program-
me für den Arbeiter-Samari-
ter-Bund Landesverband Bre-
men e.V. und Arbeiter-Sama-
riter-Bund Deutschland e.V.
Die Gesellschaft nimmt im
Zuge des Zusammenwirkens
Leistungen des Arbeiter-Sa-
mariter-Bundes Landesver-
band Bremen e.V. im Bereich
Buchhaltung, Controlling,
Haushaltsplanung, Jahresab-
schlussarbeiten, Personalab-
rechnung und Verwaltung, Ma-
nagementunterstützung und
bei der Bereitstellung von
Seminarräumen und sonstigen
Räumen in Anspruch.
Die Gesellschaft nimmt von
der ASB Bremen Service gGmbH
im Rahmen des Zusammenwir-
kens Dienste im Bereich Mar-
keting/Public Relations,
Fundraising, Spendenverwal-
tung, Projektentwicklung,
Ehrenamtler- und Mitglieder-
betreuung in Anspruch. |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
17.04.2023 ist der Gegenstand
des Unternehmens, sowie die
Firma geändert und damit § 1,
sowie § 2 des Gesellschafts-
vertrages.
Zudem ist § 3 (Stammkapital
und Stammeinlagen), § 6 (Ge-
schäftsführung und Vertre-
tung), § 7 (Aufsichtsrat) und
§ 8 (Gesellschafterversamm-
lung) des Gesellschaftsvertra-
ges geändert und der Gesell-
schaftsvertrag insgesamt neu
gefasst. |
a)
19.09.2023
Schiffers |