GnR 322: ASB eG Allgemeine Stahlbaugenossenschaft Bernsdorf, Bernsdorf (Gartenstr. 12, 02994 Bernsdorf). Die Genossenschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
GnR 322: ASB eG Allgemeine Stahlbaugenossenschaft Bernsdorf, Bernsdorf (Gartenstr. 12, 02994 Bernsdorf). Das Registergericht beabsichtigt, die im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
GnR 322: ASB eG Allgemeine Stahlbaugenossenschaft Bernsdorf, Bernsdorf (Gartenstr. 12, 02994 Bernsdorf). Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.04.2021, AZ: 549 IN 324/16, nach Verteilung gem. § 200 Abs.1 InsO aufgehoben worden.
GnR 322: ASB eG Allgemeine Stahlbaugenossenschaft Bernsdorf, Bernsdorf (Gartenstr. 12, 02994 Bernsdorf). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.05.2016, AZ: 532 IN 324/16, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft eröffnet worden. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 20 Abs. 1 Ziff. 2 GenRegVO.
ASB eG Allgemeine Stahlbaugenossenschaft Bernsdorf (eG), Bernsdorf (Gartenstr. 12, 02994 Bernsdorf). Die Generalversammlung vom 29.10.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neue Firma: ASB eG Allgemeine Stahlbaugenossenschaft Bernsdorf. Neuer Gegenstand: Stahlbau; mechanische Bearbeitung; Fahrzeugumbauten und Fahrzeuginstandsetzung; Transportleistungen; Verkauf. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand vertreten. Ausgeschieden: Vorstand: Zulla, Karl-Heinz, Leippe, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist geändert. Der Geschäftsanteil ist von 550 DM auf 277,93 EUR herabgesetzt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.