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a)
ASC-Alster-Service-Center gemeinnützige
GmbH
c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Enkelgesellschaft der Evangelischen
Stiftung Alsterdorf, Hamburg. Sie verfolgt
die Ziele der Evangelischen Stiftung
Alsterdorf. Diese sind in der Satzung der
Evangelischen Stiftung Alsterdorf wie folgt
festgelegt:
"Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist
eine diakonische Einrichtung, die kranken
und behinderten Menschen ihre
Hilfeleistungen auf der Grundlage des
Evangeliums von Jesus Christus, wie es in
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
bezeugt wird, anbietet. Darin kommt zum
Ausdruck:
Gott hat den Menschen zu seinem Ebenbild
geschaffen. Jedem Menschen ist seine
Würde von Gott beigelegt. Sie ist darum
unantastbar. Sie ist nicht in seinen
Leistungen oder Fähigkeiten begründet. Sie
wird durch seine Schwächen, Krankheiten
oder Behinderungen nicht beeinträchtigt. Zu
unserem Menschsein gehört es, wie von
Gott, so auch von Menschen angenommen
zu werden."
2. Zweck der Gesellschaft ist
a.die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, auch durch
Krankenhäuser,
b.die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
c.die Förderung der Erziehung,
d.die Förderung der Bildung,
e.die Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderung,
f.die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege,
g.die Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.
3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a.die Erbringung anerkannter, in § 45a Abs.
1 Nr. 3 SGB XI geregelter, Angebote zur
Entlastung im Alltag für Pflegebedürftige,
b.die Einbeziehung und Beschäftigung von
Menschen mit Assistenzbedarf
("Werkstattbeschäftigte") zum Zwecke der
Inklusion,
c.die Zuwendung von Mitteln i. S. d. § 58
Nr. 1 AO in Form der Erbringung von
umfassenden Hygiene-, Desinfektions- und
Gebäudeserviceleistungen in kirchlichen
und Gesundheits-, Krankenpflege-,
Eingliederungshilfe- und sonstigen sozialen
Einrichtungen wie insbesondere
Krankenhäusern (einschließlich
intensivmedizinische und OP-Bereiche
sowie medizinisch-technische Geräte),
Pflegeheimen, inklusiven Schulen,
Kindertagesstätten sowie Wohn- und
Arbeitsbereichen von Klienten mit
psychischen, körperlichen und/oder
geistigen Beeinträchtigungen zum Zwecke
des Gesundheitsschutzes von Klienten und
Patienten,
d.das planmäßige Zusammenwirken i. S. d.
§ 57 Abs. 3 AO mit der Evangelischen
Stiftung Alsterdorf und deren
Gesellschaften durch die Erbringung von
umfassenden Hygiene-, Desinfektions- und
Gebäudeserviceleistungen sowie durch die
Einbindung von Service- und
Dienstleistungen der Kooperationspartner
im Bereich Finanz- und Rechnungswesen,
Informationstechnologie, Justitiariat,
Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen und
weiteren Serviceleistungen der zentralen
Verwaltung sowie deren
Zurverfügungstellung von beweglichen und
unbeweglichen Wirtschaftsgütern; darüber
hinaus durch die wechselseitige Gestellung
und Einbindung von Verwaltungspersonal. |
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a)
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand
der Gesellschaft) und 8 (Geschäftsführung und Vertretung). |
a)
08.12.2022
Kob
b)
Fall 22 |