HRB 126920 B: ASDIS Solutions GmbH, Berlin, Stromstraße 5, 10555 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Zang, Sebastian; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Gruner, Gerd; 5. Just, Hannes, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 126920 B: ASDIS Solutions GmbH, Berlin, Stromstraße 5, 10555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Stromstraße 5, 10555 Berlin
HRB 126920 B: ASDIS Solutions GmbH, Berlin, An den Treptowers 1, 12435 Berlin. Geschäftsführer: 8. Bolten, Hartmut, * ‒.‒.‒‒, Mühlenbecker Land, OT Zühlsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 3. Gruner, Gerd, * ‒.‒.‒‒, Fredersdorf-Vogelsdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Schmedding, Gerald, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 126920 B: ASDIS Solutions GmbH, Berlin, An den Treptowers 1, 12435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung zu laufender Nummer 12 betreffend die Beendigung des Gewinnabführungsvertrages vom 08.04.2015 ist von Amts wegen hinsichtlich des Zeitpunkts der Vertragsbeendigung wie folgt berichtigt: Der mit der AUCONET GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 69202 B) als Obergesellschaft bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 08.04.2015 ist durch außerordentliche Kündigung mit Wirkung zum 19.02.2018 (Zugang der Kündigungserklärung) beendet.
HRB 126920 B: ASDIS Solutions GmbH, Berlin, An den Treptowers 1, 12435 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Pauels, Oliver; Nicht mehr Prokurist: 2. Dr. Tjaden, Markus; Rechtsverhaeltnis: Der mit der AUCONET GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 69202 B) als Obergesellschaft bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 08.04.2015 ist durch außerordentliche Kündigung mit Wirkung zum 19.02.2015 (Zugang der Kündigungserklärung) beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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