ASE-Doromat GmbH, Münster (Buchenweg 6, 86692 Münster). Die Verschmelzung wurde durch Eintragung der ASE-Doromat e.K. am 20.08.2008 (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 16363) wirksam.
ASE-Doromat GmbH, Münster (Buchenweg 6, 86692 Münster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schrupp, Franz, Münster, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma ASE-Doromat e.K. mit dem Sitz in Münster geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ASE-Doromat GmbH, Aichach (Buchenweg 6, 86692 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Münster.