HRB 48777: ASG AssecuranzService Geschäftsführungs-GmbH, Hattersheim am Main, Ostring 38, 63110 Rodgau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 44989: ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, Hattersheim am Main, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48777: ASG AssecuranzService Geschäftsführungs-GmbH, Hattersheim am Main, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ostring 38, 63110 Rodgau.
HRA 44989: ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, Hattersheim am Main, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Thorsten Hass GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 107819) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 44989: ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, Hattersheim am Main, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Walter Klein GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 43856) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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