HRB 224005: ASIS AG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 13, 85748 Garching b.München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ast, Mark Andreas, Baldham, * ‒.‒.‒‒.
HRB 224005: ASIS AG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 13, 85748 Garching b.München. Der mit der B.E.S.T. Fluidsysteme GmbH München mit dem Sitz in Garching (Amtsgericht München HRB 158951) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02.01.2013 besteht infolge des Formwechsels nunmehr mit der Gesellschaft fort. Infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft besteht der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02.01.2013 nunmehr mit der B.E.S.T. Fluidsysteme GmbH München mit dem Sitz in Garching b.München (Amtsgericht München HRB 208047) als herrschender Gesellschaft.
HRB 224005: ASIS AG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 13, 85748 Garching b.München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.09.2015. Geschäftsanschrift: Parkring 13, 85748 Garching b.München. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Prazisionsarmaturen, Rohren, Ventilen, Verschraubungen, Fluid-Subsystemen und Zubehör aus Edelstahl, Stahl, Teflon, Plastik und anderen Materialien sowie Handel mit Waren aller Art, die nicht genehmigungspflichtig sind; Verwaltung, Mehrung und Verwertung eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Ast, Heiko, Zorneding, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ASIS GmbH mit dem Sitz in Garching b.München (Amtsgericht München HRB 176808). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.