ASP Bürotechnik GmbH, Bonn, Pützchens Chaussee 60, 53227 Bonn.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASP Bürotechnik Bernhard Adelberg e.K am 18.01.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ASP Bürotechnik GmbH, Bonn, Pützchens Chaussee 60, 53227 Bonn.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der ASP Bürotechnik Bernhard Adelberg e.K. (Amtgericht Bonn HRA 7518) auftretenden Kaufmann Bernhard Adelberg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.