Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
14 |
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b)
Auf Grund des Verschmelzungs-
vertrages vom 18.03.2024 und der
Zustimmungsbeschlüsse vom sel-
ben Tage ist die ASP Immobili-
en Gesellschaft mbH mit Sitz in
Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck,
HRB 4615 AH) durch Übertragung
ihres Vermögens unter Auflösung
ohne Abwicklung als Ganzes auf
die Gesellschaft verschmolzen. |
a)
10.09.2024
Dammann |
3 |
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b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom
18.03.2024 und der Zustimmungs-
beschlüsse vom selben Tage durch
Übertragung ihres Vermögens als
Ganzes unter Auflösung ohne Ab-
wicklung auf die ASP Grundbe-
sitz GmbH mit Sitz in Ahrensburg
(Amtsgericht Lübeck, HRB 3536
AH) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der
gleichzeitig erfolgten Eintragung
in das Register des Sitzes des über-
nehmenden Rechtsträgers wirksam
geworden. Die Firma ist erloschen. |
a)
10.09.2024
Dammann |
HRB 3536 AH: Firma vormals: ASP Auto-Service-Park GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Name der Firma: ASP Grundbesitz GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 13 (Verwendung des Ergebnisses, Abschlagsdividende).
HRB 3536 AH: ASP Auto-Service-Park GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Projektgesellschaft St.-Johann-Straße mbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 8152 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 3536 AH: ASP Auto-Service-Park GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ASP Projekt Hamburg-Alster GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 7608 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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