HRB 7644 HL: ASP Projektgesellschaft Stendal GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 3 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ASP Auto-Service-Park GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck HRB 3536 AH) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 7644 HL: ASP Projektgesellschaft Stendal GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ASP Projektgesellschaft Stendal GmbH mit Sitz in Ahrensburg(Amtsgericht Lübeck HRB 3536 AH) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
ASP Projektgesellschaft Stendal GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.11.2009 mit der ASP Auto-Service-Park GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck HRB 3536 AH), dem die Gesellschafterversammlungen durch Beschluss vom 26.11.2009 zugestimmt haben..
ASP Projektgesellschaft Stendal GmbH, Ahrensburg(Bogenstr. 26, 22926 Ahrensburg). Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Immobilienprojekten; hierzu gehört u. a. die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz und zwar insbesondere im Bezug auf den Grundbesitz im Areal "Albrecht der Bär" in Stendal. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Winter, Friedrich-Karl, * ‒.‒.‒‒, Ahrensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.04.2007 mit Änderung vom 19.06.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..