HRA 42165 B: ASP Zweite Alt-Stralauer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: 1. ASP Alt-Stralauer Projektentwicklung Verwaltungsgesellschaft mbH; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Odinstraße Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48977) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 42165 B: ASP Zweite Alt-Stralauer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin
HRA 42165 B: ASP Zweite Alt-Stralauer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Änderung zu Nr. 1: nunmehr: persönlich haftender Gesellschafter: ASP Alt-Stralauer Projektentwicklung Verwaltungsgesellschaft mbH
ASP Zweite Alt-Stralauer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, BerlinKöpenicker Straße 126, 10179 Berlin, (Gegenstand: Projektentwicklung, Errichtung und Vertrieb von Immobilien, insbesondere in Berlin, AltStralau ,). Firma: ASP Zweite Alt-Stralauer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. persönlich haftender Gesellschafter:; 1. ASP Alt-Stralauer Projektentwicklung Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110497 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der ASP Alt-Stralauer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 40370 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 28.11.2008 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..