HRB 179404: ASPF II Omikron GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 03.06.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 170718).
HRB 179404: ASPF II Omikron GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ASPF II Nex GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 170718) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 179404: ASPF II Omikron GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die ASPF II Ebisu GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 168206), die ASPF II Ebisu 2 GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 167836) und die ASPF II Ny GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 179317) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ASPF II Omikron GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von Werz, Georg, München, * ‒.‒.‒‒.
ASPF II Omikron GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krygier, Roman, Mehren/Eifel, * ‒.‒.‒‒; Mennicken, Jan Baldem, Wörthsee-Walchstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Matern, Martin, München, * ‒.‒.‒‒; Stoß, Martin Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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