ASS Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rechberghausen, Lorcher Straße 33, 73098 Rechberghausen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.09.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Infolge Verschmelzung zur Aufnahme ist der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 03.09.2007 kraft Gesetz erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ASS Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rechberghausen, Lorcher Straße 33, 73098 Rechberghausen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AvJS Personal auf Zeit GmbH", Asbach-Bäumenheim (Amtsgericht Augsburg HRB 734) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
ASS Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rechberghausen, Lorcher Straße 33, 73098 Rechberghausen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AvJS Personal auf Zeit GmbH", Asbach-Bäumenheim (Amtsgericht Augsburg HRB 734) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ASS Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rechberghausen, Lorcher Straße 33, 73098 Rechberghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Hartel, Udo, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Streitberger, Johann, Asbach-Bäumenheim, * ‒.‒.‒‒.
ASS Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Rechberghausen, Lorcher Straße 33, 73098 Rechberghausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Wöhrle, Winfried, Fischach, * ‒.‒.‒‒.
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