Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2024
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 07.11.2024 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 07.11.2024 mit der LUTRONIK Software GmbH mit Sitz in
Grafschaft (Amtsgericht Koblenz HRB 25853) verschmolzen
(Verschmelzung durch Aufnahme). |
a)
19.11.2024
Frohs
b)
Fall 9 |
HRB 24702: ASSFINET GmbH, Grafschaft, Max-Planck-Straße 14, 53501 Grafschaft. Der mit der Acturis Deutschland GmbH (nach Sitzverlegung: AG Koblenz, HRBH 25123) als herrschende Gesellschaft am 21.09.2015 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Nachtrag vom 30.10.2015 ist aufgrund Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft auf die Bidinsure Deutschland GmbH (AG Koblenz, HRB 27038) übergegangen, welche nun unter der Firma Acturis Deutschland GmbH firmiert.
HRB 24702: ASSFINET GmbH, Grafschaft, Max-Planck-Straße 14, 53501 Grafschaft. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.01.2020 mit der ASSFINET InfoAgent GmbH mit Sitz in Grafschaft (Amtsgericht Koblenz, HRB 23398) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24702: ASSFINET GmbH, Grafschaft, Max-Planck-Straße 14, 53501 Grafschaft. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2019 mit der con:center Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Grafschaft (AG Koblenz, HRB 14854) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24702: ASSFINET GmbH, Grafschaft, Max-Planck-Straße 14, 53501 Grafschaft. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2017 mit der ASSFINET Dienstleistungs-GmbH mit Sitz in Grafschaft (AG Koblenz, HRB 23331) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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