ASSIMO II GmbH Versicherungsvermittlungen, Kaarst, Daimlerstr. 12 a, 41564 Kaarst. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASSIMO Versicherungs-Vermittlungs GmbH am 23. August 2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
ASSIMO II GmbH Versicherungsvermittlungen, Kaarst, Daimlerstr. 12 a, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. August 2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14. August 2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14. August 2012 mit der ASSIMO Versicherungs-Vermittlungs GmbH mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss, HRB 12488) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ASSIMO II GmbH Versicherungsvermittlungen, Kaarst (Daimlerstr. 12 a, 41564 Kaarst). Nicht mehr Geschäftsführer: Demke, Andreas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒.
ASSIMO II GmbH Versicherungsvermittlungen, Kaarst (Daimlerstr. 12 a, 41564 Kaarst). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. Dezember 2004. Gegenstand: Vermittlung von Versicherungsverträgen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dederichs, Andreas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Demke, Andreas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.