HRB 496: AST-Verwaltungs-GmbH, Stuttgart, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 14 IN 177/22) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt.
HRB 496: AST-Verwaltungs-GmbH, Stuttgart, Nordbahnhofstr. 25, 70191 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart.
HRB 496:Auto-Staiger Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Nordbahnhofstr. 25, 70191 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: AST-Verwaltungs-GmbH. Prokura erloschen: Erb, Stefen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Auto-Staiger Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14567) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Auto-Staiger Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart (Nordbahnhofstr. 25, 70191 Stuttgart). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.05.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Auto - Staiger Versicherungsdienst GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 3443) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Auto-Staiger Heidenheim GmbH", Heidenheim (Amtsgericht Ulm HRB 661725) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.