Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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Nunmehr
Einzelprokura:
Stach, Anja, Schwelm, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.10.2022
Fritzsche |
HRA 4330: ASTOR-Berning GmbH & Co. KG, Schwelm, Markgrafenstraße 17, 58332 Schwelm. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Konfektionsbedarf-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwelm (Amtsgericht Hagen HRB 5587). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ASTOR-Berning Beteiligungs GmbH, Schwelm (AG Hagen HRB 7703), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 4330: Astor-Werk Otto Berning & Co. (GmbH & Co.), Schwelm, Markgrafenstraße 17, 58332 Schwelm. Firma geändert in: Neue Firma: ASTOR-Berning GmbH & Co. KG.
Astor-Werk Otto Berning & Co. (GmbH & Co.), Schwelm, Markgrafenstraße 17, 58332 Schwelm.Geschäftsanschrift: Markgrafenstraße 17, 58332 Schwelm.
Astor-Werk Otto Berning & Co. (GmbH & Co.), Schwelm (Markgrafenstraße 17, 58332 Schwelm). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 24.08.2007 und der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die ASTOR-Berning GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen HRA 5270) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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