ASTRAL MACHINERY ENGINEERING LTD. Zweigniederlassung Hamburg, Hamburg, Hammerichstraße 1, 22605 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (private company limited by shares). Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2007 mit Änderung vom 01.03.2010. Geschäftsanschrift: Hammerichstraße 1, 22605 Hamburg. Zweigniederlassung der ASTRAL ENGINEERING LIMITED mit Sitz in London, Großbritannien (companies house of Cardiff, No. 6422783). Gegenstand der Zweigniederlassung: a) i) die Ausübung der geschäftlichen Tätigkeiten eines allgemeinen Handelsunternehmens sowie, ohne dass dadurch die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden eingeschränkt werden soll: ii) die Ausübung der geschäftlichen Tätigkeiten eines Lieferanten von Ausrüstungsgütern und technischen Dienstleistungen für die Stahlindustrie; die geschäftlichen Tätigkeiten als Designer, Berater, Entwickler, Konstrukteure, Produzenten und Händler von bzw. mit technischen Geräten, Ausrüstungsgütern, Werkzeugen, technischen Anlagen und Maschinen, elektronischen und mechanischen Geräten, Ausrüstungsgütern und Maschinen jeglicher Art und die Durchführung und Vornahme von Forschungsprojekten in Bezug auf solche Gegenstände sowie ihr Import, Export, ihre Vermietung oder Anmietung. iii) Die Ausübung der geschäftlichen Tätigkeiten eines Technikers und lngenieurs in der Leicht- und Schwerindustrie, im Maschinenbau, Motorenbau, in der Elektroindustrie, im Heizölgeschäft, im Tiefbau, Schiffsmaschinenbau, Bauwesen, in der Sanitärtechnik und als beratende Ingenieure, als Eisenhändler, Schmiedemeister, Eisengießer, Stahlbaumonteure, Raffineure und Raffineriearbeiter im allgemeinen, Schiffsbaumeister, Inhaber und Betreiber von Hafenanlagen und Schiffsbauwerften, Inhaber von Steinkohlebergwerken oder Importeure und Arbeiter sowie als Sandstrahltechniker, Zement- und Asbestproduzenten, Holz- und Bauholzhändler, Tischler, Holzarbeiter, Heizungs- und Belüftungsfachleute, Chemiefabrikanten, Produzenten von Mauer- und Dachziegeln, Schweißer, Lackierer, Galvano- und Verchromungstechniker, Polierer, Maler, Lagerhalter, Lagerbetreiber, Inhaber von Reparaturwerkstätten sowie generell als Ölhändler und -unternehmer, Bauunternehmer, Dekorateure, Maler, Glaser und Installateure. b) die Ausübung jeder anderen geschäftlichen Tätigkeit, die nach Ansicht der Gesellschaft im Zusammenhang mit den oben aufgeführten geschäftlichen Tätigkeiten zweckmäßig ist oder voraussichtlich den Wert des Gesellschaftsvermögens oder der Rechte der Gesellschaft direkt oder indirekt erhöhen oder deren Rentabilität steigern könnte. c) Jegliche Patente, Patentrechte, Brevets d'invention, Muster, Konzessionen, geheime Produktionsverfahren, Warenzeichen, Lizenzen und ähnliche Rechte im Vereinigten Königreich und in jedem anderen Land der Welt anzumelden, zu kaufen, eintragen zu lassen oder anderweitig zu erwerben und zu schützen und zu verlängern sowie diese abzuändern, darauf zu verzichten, zu ergänzen, zu benutzen und zu verwerten sowie zur Produktion von Waren zu nutzen, oder in Bezug auf diese Lizenzen oder Konzessionen zu erteilen und Gelder für Versuchszwecke an sowie zur Prüfung oder Verbesserung solcher Patente, Erfindungen oder Rechte aufzuwenden. d) Grundeigentum, Mie- oder Pachtbesitz oder sonstige bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sowie jegliche Rechte oder Vorrechte, die nach Ansicht der Gesellschaft für ihre Geschäftszwecke notwendig oder zweckmäßig sein könnten oder den Wert anderer Vermögenswerte der Gesellschaft steigern könnten, zu erwerben, anzumieten, zu pachten oder einzutauschen oder anderweitig zu erwerben und diesbezügliche Optionsrechte zu erlangen. e) Den Geschäftsbetrieb, den Geschäftswert, Vermögenswerte, Liegenschaften und Verbindlichkeiten einer Person oder Gesellschaft, die auf einem Gebiet geschäftlich tätig ist oder sein will, auf dem die Gesellschaft berechtigterweise ebenfalls tätig ist, oder die Vermögenswerte besitzt, die für die Zwecke der Gesellschaft geeignet sind, oder deren Geschäfte in Verbindung mit den Zwecken der Gesellschaft geführt oder die direkt oder indirekt zum Nutzen der Gesellschaft geführt werden können, ganz oder teilweise zu erwerben und zu übernehmen. f) Sich mit jeder natürlichen Person oder Gesellschaft, die ein Unternehmen führt oder führen will oder geschäftliche Transaktionen tätigt oder tätigen will, die so geführt oder getätigt werden können, dass sie direkt oder indirekt der Gesellschaft nutzen, geschäftlich zu verbinden, einen Anteil daran zu erwerben, zu fusionieren oder eine Vereinbarung hinsichtlich einer Gewinnbeteiligung, einer Kooperation, eines Joint Ventures, einer Interessengemeinschaft oder der Gewährung gegenseitiger Konzessionen zu treffen. g) Mit jeglichen Regierungen oder Behörden auf nationaler, lokaler oder Gemeindeebene oder anderweitig oder mit jeder Gesellschaft oder natürlichen Person Verträge abzuschließen, die zur Erreichung aller oder einiger der Ziele der Gesellschaft dienlich erscheinen, und von bzw. bei einer solchen Regierung oder Behörde jegliche Rechte, Privilegien, Lizenzen, Konzessionen oder Genehmigungen zu erwerben bzw. zu beantragen, deren Erlangung nach Ansicht der Gesellschaft wünschenswert wäre, und sie auszuüben, zu nutzen und deren Vorschriften zu befolgen. h) Die nicht unmittelbar für irgendwelche Zwecke benötigten Gelder der Gesellschaft zu investieren und zu verwalten und jegliche getätigten Investitionen zu halten, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren. i) Aktien, Gesellschaftsanteile, Schuldverschreibungen und sonstige begehbare oder übertragbare Wertpapiere zu zeichnen, zu übernehmen oder anderweitig zu erwerben und zu halten. j) Gelder so, wie es die Gesellschaft für richtig erachtet, aufzunehmen oder sich zu leihen und die Rückzahlung solcher aufgenommenen, geliehenen oder geschuldeten Gelder durch Bestellung einer Hypothek, eines Pfandrechts, einer Belastung oder einer sonstigen Sicherheit auf bzw. an allen oder einem Teil der (gegenwärtigen oder zukünftigen) Liegenschaften oder Vermögenswerte der Gesellschaft, einschließlich ihres noch nicht aufgerufenen Kapitals, sicherzustellen und ebenfalls durch Bestellung einer ähnlichen Hypothek, eines Pfandrechts, einer Belastung oder Sicherheit sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Gesellschaft jegliche von ihr übernommenen oder ihr zufallenden Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten erfüllt. k) Aus dem Kapital der Gesellschaft alle Ausgaben zu begleichen, die die Gesellschaft rechtmäßig in Bezug auf die Gründung, Errichtung und Eintragung der Gesellschaft zu zahlen hat, oder mit irgendwelchen Personen, Firmen oder Gesellschaften vertraglich zu vereinbaren, dass diese selbige begleichen, und an Makler und sonstige Personen Provisionen für die Garantie der Platzierung, die Platzierung, den Verkauf oder die Garantie der Unterbringung der Emission von Aktien, Geschäftsanteilen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren der Gesellschaft zu zahlen. l) An Personen, Firmen oder Gesellschaften eine Vergütung zu zahlen, sei es in bar oder durch die Zuteilung von Aktien, Geschäftsanteilen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren der Gesellschaft, die als voll oder teilweise eingezahlt oder anderweitig verbucht sind. m) Für wohltätige Zwecke oder Institutionen Geld zu spenden oder diese zu unterstützen und an jegliche Personen, die für die Gesellschaft tätig sind oder tätig waren, ob als leitende Angestellte, Angestellte oder anderweitig, und an deren Familienmitglieder und Angehörigen Renten, Prämien, Gratifikationen oder eine sonstige Unterstützung zu zahlen, Versicherungsprämien zu zahlen und Versorgungs-, Pensionskassen und sonstige vergleichbare Fonds und Trusts, Interessenverbände, Klubs, Schulen und anderweitige Institutionen zu Gunsten der vorstehend genannten Personen zu errichten, zu gründen und Beiträge dafür zu entrichten. n) Unter den Gesellschaftern der Gesellschaft Vermögenswerte der Gesellschaft jeglicher Art oder den Erlös aus dem Verkauf von Vermögenswerten der Gesellschaft zu verteilen, wobei jedoch keine Verteilung erfolgen darf, durch die das Kapital der Gesellschaft reduziert wird, außer wenn dies entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften genehmigt wird. o) Dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft überall in der Welt registriert oder anerkannt wird. p) Als Vertreter oder Makler und als Treuhänder für jegliche Personen, Firmen oder Gesellschaften tätig zu sein und Subunternehmerverträge abzuschließen und auszuführen sowie ebenfalls in allen Geschäftszweigen der Gesellschaft überall in der Welt durch oder mittels Vertreter, Subunternehmer oder anderweitige Personen tätig zu sein. q) Rechte, bewegliche Vermögenswerte und Liegenschaften der Gesellschaft ganz oder teilweise zu verbessern, zu entwickeln, zu verwalten, diesbezügliche Rechte oder Vorrechte einzuräumen, zu errichten, zu reparieren, zu vermieten oder anderweitig zu überlassen, einzutauschen, hypothekarisch zu belasten, anderweitig zu belasten, zu veräußern, zu verkaufen, diesbezügliche Lizenzen zu erteilen, zu verwerten, diesbezügliche Optionen einzuräumen oder anderweitig damit zu verfahren . r) Den Geschäftsbetrieb oder Vermögenswerte der Gesellschaft entweder als Einheit oder in Teilen für eine solche Gegenleistung, wie sie die Gesellschaft für angemessen erachtet, und insbesondere im Austausch gegen Aktien, Geschäftsanteile, Schuldverschreibungen oder Wertpapiere des Unternehmens, die selbige erwirbt, ganz oder teilweise zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern. s) Alle oder irgendwelche der vorstehend genannten Angelegenheiten oder Dinge überall in der Welt zu besorgen bzw. zu tun und solche Angelegenheiten oder Dinge entweder als Auftraggeber, Vertreter, Auftragnehmer oder in einer anderen Funktion zu besorgen bzw. zu tun sowie durch oder mittels Vertreter, Auftragnehmer oder anderweitige Fachleute besorgen bzw. tun zu lassen, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen. t) Alle sonstigen Dinge zu tun, die mit der Erreichung der vorstehend genannten Gesellschaftszwecke oder eines Teils derselben verbunden sind oder als hierfür förderlich angesehen werden. Und es wird hiermit erklärt, dass: i) die in jedem Unterabschnitt genannten Gesellschaftszwecke als voneinander unabhängige Zwecke anzusehen sind und dass sie, sofern keine anderweitige Regelung in diesen Unterabschnitten festgelegt wird, nicht durch Verweis auf die oder Schlussfolgerung aus den Bestimmungen irgendeines anderen Unterabschnitts oder den Namen der Gesellschaft eingeschränkt oder begrenzt werden sollen, sondern sie können so weitgehend ausgeführt und ausgelegt werden, als ob jeder der besagten Unterabschnitte die Gesellschaftszwecke einer eigenen und selbständigen Gesellschaft definieren würde. ii) der Begriff "Gesellschaft", außer wenn er in Bezug auf diese Gesellschaft verwendet wird, so auszulegen ist, dass er jede Personengesellschaft oder eine sonstige aus Personen gebildete Körperschaft mit und ohne eigener Rechtspersönlichkeit und unabhängig davon, ob sie im Vereinigten Königreich oder anderswo als Gesellschaft eingetragen und registriert ist und ihren Sitz hat, einschließt. 500.000,00 GBP. Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Geschäftsführer: Herm, Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Saleem, Ahsan, Karachi, Pakistan, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.