ASTRO Motorengesellschaft mbH, Langen, Große Beek 7, 27607 Langen-Debstedt.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 im Wege des Formwechsels in die ASTRO Motorengesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Langen (AG Tostedt HRA 201748) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform vom heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ASTRO Motorengesellschaft mbH, Langen, Große Beek 7, 27607 Langen-Debstedt.Die Gesellschafterversammlung hat am 09.07.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 800.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 409.033,51 um EUR 966,49 auf EUR 410.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Geschäftsanschrift: Große Beek 7, 27607 Langen-Debstedt. Herstellung und der Vertrieb von Elektromotoren jeglicher Art im In- und Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. 410.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hopp, Walter, Kaufmann, Bederkesa, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2009 mit der Astro Motorengesellschaft mbH & Co Produktions KG mit Sitz in Langen (AG Tostedt HRA 110982) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.