ASUMED Arbeitsschutz GmbH, Lorsch, Von-Hausen-Str. 35, 64653 Lorsch. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.06.2012 im Wege des Formwechsels in die ASUMED Arbeitsschutz GmbH &Co. KG mit Sitz in Lorsch (8 AR 758/12) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
64653 Lorsch
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Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH