Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Göllstraße 12 A, 84524 Neuötting |
|
b)
Personendaten von Amts wegen ergänzt:
Geschäftsführer:
Clouth, Alfred Steffen Wilhelm Otto, Offenbach,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
28.11.2023
Eckl-Dimpflmaier |
HRB 7911: ASUSO GmbH, Neuötting, Nagelschmiedstr. 4, 84524 Neuötting. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Clouth, Alfred Steffen, Offenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7911: ASUSO GmbH, Freilassing, Görlitzer Str. 9, 83395 Freilassing. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2022 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neuötting. Geschäftsanschrift: Nagelschmiedstr. 4, 84524 Neuötting. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwab, Reinhard, Neuötting, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7911:ASUSO GmbH, Freilassing, Görlitzer Str. 9, 83395 Freilassing.Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Offenbach, 63073 Offenbach, Geschäftsanschrift: Otto-Scheugenpflug-Str. 2, 63073 Offenbach.
Almarit Lacke GmbH, Freilassing, Görlitzer Str. 9, 83395 Freilassing. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ASUSO GmbH. Die ASUSO GmbH mit dem Sitz in Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRB 11755) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen