HRB 75627: ASW Schilderdienst GmbH, Hamburg, Brackdamm 18, 20537 Hamburg. Neuer Sitz: Ahrensburg. Der Sitz ist nach Ahrensburg (jetzt Amtsgericht Lübeck, HRB 18948 HL) verlegt.
HRB 18948 HL: ASW Schilderdienst GmbH, Ahrensburg, Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg. Geschäftsanschrift: Ladestraße 1, 22926 Ahrensburg; Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Kfz-Nummernschildern aller Art und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Fabrikationen. Des Weiteren verkauft das Unternehmen Zollkennzeichen ohne Versicherung. Kapital: 35.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Kroschke, Philipp, * ‒.‒.‒‒, Ahrensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.04.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.11.2014 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2019 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 75627) nach Ahrensburg verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.05.2000
HRB 75627: ASW Schilderdienst GmbH, Hamburg, Brackdamm 18, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Göbel, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Kroschke, Philipp, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 75627:Göbel & Kroschke Autoschilder GmbH, Hamburg, Brackdamm 18, 20537 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ASW Schilderdienst GmbH.
HAD HAMBURGER AUTO DIENST GmbH, Hamburg, Brackdamm 18, 20537 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in den jetzigen §§ 1 Ziff. 1. (Firma), 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Göbel & Kroschke Autoschilder GmbH - geändert in: Göbel & Kroschke Beteiligungsgesellschaft mbH -, Hamburg (AG Hamburg HRB 49490) beschlossen. Neue Firma: Göbel & Kroschke Autoschilder GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Kfz- Nummernschildern aller Art und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Fabrikationen. Des Weiteren verkauft das Unternehmen Zollkennzeichen ohne Versicherung. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2010 Teile des Vermögens der Göbel & Kroschke Autoschilder GmbH - geändert in: Göbel & Kroschke Beteiligungsgesellschaft mbH - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 49490) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.07.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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