Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Dr. Schneider, Felix Ernst, München,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.11.2023
Bullmann |
HRB 2599: ASYS Automatisierungssysteme GmbH, Dornstadt, Benzstraße 10, 89160 Dornstadt. Einzelprokura: Dr. Schneider, Felix Ernst, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2599: ASYS Automatisierungssysteme GmbH, Dornstadt, Benzstr. 10, 89160 Dornstadt. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Benzstraße 10, 89160 Dornstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Ries, Jürgen, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
ASYS Automatisierungssysteme GmbH, Dornstadt, Benzstr. 10, 89160 Dornstadt. Einzelprokura: Sedlacek, Michael, Ulm, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Breitinger, Hans, Dornstadt, * ‒.‒.‒‒.
ASYS Automatisierungssysteme GmbH, Dornstadt (Benzstr. 10, 89160 Dornstadt). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EKRA Beteiligungsgesellschaft mbH", Dornstadt (Amtsgericht Ulm HRB 720012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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