HRB 162309: AT Immobilien GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Gartenstraße 12, 85521 Ottobrunn. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 156881).
HRB 162309: AT Immobilien GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Gartenstraße 12, 85521 Ottobrunn. Eintrag Nummer 6 von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AT Grundstücksgesellschaft mbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 156881) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 162309: AT Immobilien GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Gartenstraße 12, 85521 Ottobrunn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AT Grundstücksgesellschaft mbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 156681) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AT Immobilien GmbH, Ottobrunn, Landkreis München, Gartenstraße 12, 85521 Ottobrunn. Bestellt: Geschäftsführer: Kusaj, Horst, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Többen, Andreas, München, * ‒.‒.‒‒.
AT Immobilien GmbH, München (Gartenstraße 12, 85521 Ottobrunn). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Ottobrunn, Landkreis München.
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