HRB 25758: AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen. Die OMPC Oost-Markt Pharmaceutical Consulting B. V. mit Sitz in Zutphen/Niederlande (Netherlands Chamber of Commerce Commercial Register Nr. 32121979) ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 30.07.2015, der notariellen Verschmelzungsbescheinigung vom 24.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlussses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom 30.07.2015 mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25758: AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 18.000,00 EUR auf 43.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der OMPC Oost-Markt Pharmaceutical Consulting B. V., Zuthen/Niederlande (Netherlands Chamber of Commerce Commercial Register Nr. 32121979) beschlossen. 43.000,00 EUR.
HRB 25758: AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der beslotene vernootschaap nach niederländischem Recht unter Firma OMPC Oost-Markt Pharmaceutical Consulting B.V. mit Sitz in Zutphen/Niederlande (Netherlands Chamber of Commerce Commercial, Registernummer 321217979) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma AT-Pharma Europe GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 25758) eingereicht worden. a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (AT-Pharma Europe GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der AT-Pharma Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Eichholzhof 20 in 45149 Essen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden AT-Pharma Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach niederländischem Recht: Die Gläubiger der OMPC können gemäß Art. 316 Abs. 2 Zweites Buch Burgerlijk Wetboek innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verschmelzungsplanes Einspruch gegen den Verschmelzungsplan einlegen und Sicherheit verlangen. Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, kann der Verschmelzungsplan gemäß Art. 316 Abs. 4 Zweites Buch Burgerlijk Wetboek nicht in Kraft treten, solange der Einspruch nicht zurückgezogen oder von einem Gericht aufgehoben wurde. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Besondere Rechte für Minderheitsgesellschafter bestehen nicht, insbesondere nicht nach dem Gesellschaftsvertrag. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei AT-Pharma Europe GmbH unter der Anschrift Eichholzhof 20 in 45149 Essen.
HRB 25758:AT-Pharma Europe GmbH, Essen, Eichholzhof 20, 45149 Essen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2014. Geschäftsanschrift: Eichholzhof 20, 45149 Essen. Gegenstand: Die pharmazeutische Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln auf der Basis biologisch aktiver Peptide und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bekker, German Petrovic, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.