HRB 19784:ATC Audit Tax Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dillingen/Saar, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2014 mit der W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 10511) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 15.07.2014 wirksam geworden. Der Rechtsträger ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ATC Audit Tax Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dillingen/Saar, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) Abs. 3 Satz 6 beschlossen. Nach Berichtigung persönlicher Daten, nun: Geschäftsführer: Hartz, Harry, Blieskastel, * ‒.‒.‒‒.
ATC Audit Tax Consult AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen. Der Sitz ist nach Dillingen/Saar (jetzt AG Saarbrücken HRB 19784) verlegt.
ATC Audit Tax Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dillingen/Saar, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2011 Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58445) nach Dillingen/Saar beschlossen. Geschäftsanschrift: Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Untersuchungen, die Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich zu erteilender Bestätigungsvermerke, die Erstellung von Gutachten, die Mitwirkung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen einschließlich der Vertretung vor den entsprechenden Behörden. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fleury, Stefan, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒; Hartz, Harry, Blieskastel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ATC Audit Tax Consult AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (HRB 58445) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ATC Audit Tax Consult AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Münchener Straße 1, 66763 Dillingen. 10789 Berlin; 50667 Köln; 66119 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.07.2011 im Wege des Formwechsels in die ATC Audit Tax Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen/Saar umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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