HRB 35427 P: ATEH Resolution GmbH, Potsdam, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam. Vorstand: Geschäftsführer: 2. Kammermeier, Martin, * ‒.‒.‒‒, Wien, Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 35427 P: ATEH Resolution GmbH, Potsdam, August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam; Gegenstand: Der ausschließliche Geschäftszweck der Gesellschaft liegt in der Durchführung von Verbriefungstransaktionen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Verbriefungszweckgesellschaft gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013). Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist auf die Ausgabe von Schuldverschreibungen, die Aufnahme von Krediten, den Abschluss von Sicherungsgeschäften sowie alle Hilfsgeschäfte beschränkt, um Forderungen eines Originators zu erwerben oder mit solchen Forderungen verbundene Risiken zu übernehmen. Bank-, Wertpapier- und Börsengeschäfte, die einer Konzession als Kreditinstitut gemäß § 32 KWG bedürfen, sind ausgeschlossen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfolgt unter Einhaltung der für Verbriefungszweckgesellschaften jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich des Bankgeheimnisses gemäß § 38 des österreichischen Bankwesengesetzes). Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Schlüter, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.05.2021 mit Änderung vom 02.06.2021