ATEX Sensoren GmbH, Frankenthal (Meergartenweg 1, 67227 Frankenthal). Der mit der MEAS Deutschland GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HR B 8534; vormals HL Planartechnik GmbH, Dortmund) am 18.10.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vollzug der Verschmelzung mit derselben Gesellschaft als aufnehmendem Rechtsträger zum 10.03.2008 erloschen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ATEX Sensoren GmbH, Frankenthal (Meergartenweg 1, 67227 Frankenthal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HL Planartechnik GmbH nun geändert in MEAS Deutschland GmbH mit dem Sitz in Dortmund am 10.03.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ATEX Sensoren GmbH, Frankenthal (Meergartenweg 1, 67227 Frankenthal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.11.2007 mit der HL Planartechnik GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HR B 8534) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ATEX Sensoren GmbH, Frankenthal (Meergartenweg 1, 67227 Frankenthal). Mit der HL Planartechnik GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HR B 8534) als herrschendem Unternehmen ist am 18.10.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
ATEX Sensoren GmbH, Frankenthal (Meergartenweg 1, 67227 Frankenthal). Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2006 hat weiterhin mit Nachtrag vom 22.03.2006 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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