ATG Annaberger Transportbeton GmbH, Thermalbad Wiesenbad (Talstraße 53, 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld). Die Verschmelzung wurde am 13.12.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ATG Annaberger Transportbeton GmbH, Thermalbad Wiesenbad (Talstraße 53, 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ETG Erzgebirge Transport GmbH (vormals: FTG Fuchsmühlen Transportbeton GmbH) mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz, HRB 19981) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ATG Annaberger Transportbeton GmbH, Annaberg-Buchholz (Talstraße 53, 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Thermalbad Wiesenbad.