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ATH-Autoservice & Lack Edwin Hüther e. K., Altenkirchen (HRA 30272) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
St. Wendeler Str. 76
66903 Altenkirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 30272
Amtsgericht: Zweibrücken
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ATH-Autoservice & Lack Edwin Hüther e. K. aus Altenkirchen war im Handelsregister Zweibrücken unter der Nummer HRA 30272 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ATH-Autoservice & Lack Edwin Hüther e. K. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Wartung, Reparatur und Instandsetzung solcher Fahrzeuge sowie den Betrieb einer Autolackiererei und eines Abschlepp- und Bergedienstes.' Die ATH-Autoservice & Lack Edwin Hüther e. K. wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 19.02.2016
Löschung

HRA 30272: ATH-Autoservice & Lack Edwin Hüther e. K., Altenkirchen, St. Wendeler Straße 76, 66903 Altenkirchen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 02.10.2009
Neueintragung

ATH-Autoservice & Lack Edwin Hüther e. K., Altenkirchen, St. Wendeler Straße 76, 66903 Altenkirchen.(An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Wartung, Reparatur und Instandsetzung solcher Fahrzeuge sowie den Betrieb einer Autolackiererei und eines Abschlepp- und Bergedienstes.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: St. Wendeler Straße 76, 66903 Altenkirchen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Hüther, Edwin, Breitenbach, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der ATH - Autoservice & Lack GmbH mit Sitz in Altenkirchen (Amtsgericht Zweibrücken HRB 11904) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.02.2009 als Ganzes als Alleingesellschafter übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

19.02.2016
Registervorgang

Löschung 19.02.2016

02.10.2009
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Edwin Hüther
Inhaber

Registervorgang

Neueintragung 15.09.2009