ATKOS GmbH, München (Lindwurmstr. 129, 80337 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ATKOS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Flonheim (Amtsgericht Alzey HRA 2267) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 12.10.2005 wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
ATKOS GmbH, München (Lindwurmstr. 129, 80337 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Atkos GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Flonheim (Amtsgericht Alzey HRB 3052) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ATKOS GmbH, München (Lindwurmstr. 129, 80337 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Piroth, Michael, Flonheim, * ‒.‒.‒‒.