HRA 24535 HB: ATLANTICVIA Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, Am Wall 128/134, 28195 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Aufspaltung ihr Vermögen als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BUNHOLD GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23404 HB) (Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaft, Teile der Aktiva und Passiva) und auf die CABHOLD GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23405 HB) (Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaft, Teile der Aktiva und Passiva) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 24535 HB: ATLANTICVIA Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, Am Wall 128/134, 28195 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teil des Vermögens (Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaft, Teile der Aktiva und Passiva) der CABHOLD GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23405 HB) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 24535 HB: ATLANTICVIA Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, Am Wall 128/134, 28195 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens (Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Teile der Aktiva und Passiva) der Herm. Dauelsberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 11642 HB) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 24535 HB: ATLANTICVIA Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, Am Wall 128/134, 28195 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens (Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, Teile der Aktiva und Passiva) der BUNHOLD GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23404 HB) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 24535 HB: ATLANTICVIA Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, Am Wall 128/134, 28195 Bremen. Persönlich haftender Gesellschafter: Herm. Dauelsberg Verwaltungs-GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24024 HB); Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Zweite Via Reederei GmbH.
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