ATM Montage GmbH, Vlotho (Mindener Str. 118, 32602 Vlotho). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ATM Anlagen-Technik und Montage GmbH am 18.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ATM Montage GmbH, Vlotho (Mindener Str. 118, 32602 Vlotho). Prokura erloschen: Beck, Friedrich-Wilhelm, Wedemark, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.11.2004 mit der ATM Anlagen-Technik und Montage GmbH mit Sitz in Vlotho (AG Bad Oeynhausen HRB 821) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.