ATN - Ceram GmbH & Co. KG, Bonn, Beethovenallee 18, 53173 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ATN - Ceram GmbH & Co. KG am 28.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ATN - Ceram GmbH & Co. KG, Bonn, Beethovenallee 18, 53173 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.07.2012 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.07.2012 mit der ATN International GmbH (vormals ATN - Ceram Verwaltungs GmbH) mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 10043) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ProCeram Consult GmbH & Co. KG, Bonn (Horionstraße 38, 53177 Bonn). Die Firma ist geändert in: ATN - Ceram GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: ATN - Ceram Verwaltungs GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 10043), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.