ATP Agglo Top Plast GmbH, Köln, c/o SITA Deutschland GmbH, Industriestraße 161, 50999 Köln. Als nicht eingetragen wird zur Eintragung vom 25.04.2013 bekannt gemacht: Endet ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ATP Agglo Top Plast GmbH, Köln, c/o SITA Deutschland GmbH, Industriestraße 161, 50999 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SITA Rohstoffwirtschaft GmbH am 22.04.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ATP Agglo Top Plast GmbH, Köln, c/o SITA Deutschland GmbH, Industriestraße 161, 50999 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.03.2013 mit der SITA Rohstoffwirtschaft GmbH mit Sitz in Hochheim a.M. (Amtsgericht Wiesbaden HRB 18434) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ATP Agglo Top Plast GmbH, Köln, c/o SITA Deutschland GmbH, Industriestraße 161, 50999 Köln. Nach Berichigung der Vertretungsbefugnis von Amts wegen eingetragen: Geschäftsführer: Niethammer, Hans-Eckart, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ATP Agglo Top Plast GmbH, Köln, Industriestraße 161, 50999 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o SITA Deutschland GmbH, Industriestraße 161, 50999 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kessler, Andreas, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Niethammer, Hans-Eckart, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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