HRB 14616:ATRIUM Wohn- und Gewerbebau GmbH, Mühldorf a. Inn, Harthauser Str. 5 a, 84453 Mühldorf a. Inn.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenlosigkeit gem § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 14616:ATRIUM Wohn- und Gewerbebau GmbH, Mühldorf a. Inn, Harthauser Str. 5 a, 84453 Mühldorf a. Inn.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt. Der Geschäftsführer ist verstorben, dieser war auch Gesellschafter (allein). Erben nicht ermittelt.
HRB 14616:ATRIUM Wohn- und Gewerbebau GmbH, Mühldorf a. Inn, Harthauser Str. 5 a, 84453 Mühldorf a. Inn.Allgemeine Vertretungsregelung gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Vertretungsbefugnis gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Liquidator: Heinfeldner, Horst, Mühldorf, * ‒.‒.‒‒. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 01.10.2014 (Az. IN 225/09) mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
ATRIUM Wohn- und Gewerbebau GmbH, Mühldorf a. Inn, Harthauser Str. 5 a, 84453 Mühldorf a. Inn. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 03.11.2009 (Az. IN 225/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
ATRIUM Wohn- und Gewerbebau GmbH, Mühldorf a. Inn (Harthauser Str. 5 a, 84453 Mühldorf a. Inn).Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.