AUDIMED GmbH Hörzentrum Augsburg, Augsburg (Maximilianstr. 51, 86150 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 17.12.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 59178).
AUDIMED GmbH Hörzentrum Augsburg, Augsburg (Maximilianstr. 51, 86150 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2007 mit Nachtrag vom 10.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 09.07.2007 und vom 13.08.2007 mit der Amplifon Bayern GmbH, vormals Mayer Hörsysteme GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 59178) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.