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AUDIT Consult Unternehmensberatung GmbH, Reinbek (HRB 2381 RE) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lindenallee 60
21465 Reinbek
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2381 RE
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die AUDIT Consult Unternehmensberatung GmbH aus Reinbek war im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 2381 RE verzeichnet. Nach der Gründung am hat die AUDIT Consult Unternehmensberatung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die AUDIT Consult Unternehmensberatung GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.01.2021)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.01.2021
Veränderung

HRB 2381 RE: AUDIT Consult Unternehmensberatung GmbH, Reinbek, Lindenallee 60, 21465 Reinbek. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Lindenallee 60, 21465 Reinbek; Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Bergemann, Ingrid, geb. Dahl, * ‒.‒.‒‒, Reinbek; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.

Calendar 01.12.2006
Veränderung

AUDIT Consult Unternehmensberatung GmbH, Reinbek. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PEB Projektentwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 87581) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 1

18.01.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Ingrid Bergemann
Liquidator